Regelungsvorhaben
Qualifikation der Lehrkräfte an Pflegeschulen
Angegeben von:
Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. (R000247)
am
28.05.2024
Beschreibung:
In § 9 Abs. 1 Nr. 1 + 2 Pflegeberufegesetz sind sehr restriktive Vorgaben des Bundes zu der Qualifikation der Lehrkräfte und der Schulleitungen, die an Pflegeschulen tätig werden dürfen, zu finden. Eine entsprechende Ausbildung derartiger Lehrkräfte erfolgt jedoch bundesweit in einem viel zu kleinen Maßstab. Bei einem Fortbestehen der o.g. Regelungen und bei einem Verzicht auf einen deutlichen bundesweiten Ausbau der Hochschulangebote zur Ausbildung der Pflege-Lehrkräfte werden in der Zukunft viele Pflegeschulen aufgrund des fehlenden Personals ihre Einrichtungen schließen müssen. Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich deshalb für das Vorsehen von dauerhaften Ausnahmen von den Vorgaben von § 9 Abs. 1 Nr. 1 + 2 PflBG ein.