Regelungsvorhaben
Ermöglichung Einsatz Honorardozenten im Bildungsbereich
Angegeben von:
Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. (R000247)
am
28.05.2024
Beschreibung:
Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022 und dessen Umsetzung durch die Deutsche Rentenversicherung ist es mittlerweile nahezu unmöglich, im gesamten Bildungsbereich (Schulen, Hochschulen, Volkshochschulen, Pflegeschulen, Erwachsenenbildung, Integrationskurse) noch Honorarkräfte einzusetzen. Dadurch ist die Durchführung zahlreicher Bildungsangebote (z.B. der neuen Job-Berufssprachkurse für Migranten) in Frage gestellt. Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich deshalb für eine Erweiterung der Regelung des § 7 Abs. 1 SGB IV ein, in der eindeutig geregelt werden sollte, wann eine sog. Scheinselbständigkeit vorliegt und wann nicht.
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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