Regelungsvorhaben

Steuerliche Gleichbehandlung von Vergnügungsparks

Angegeben von:
Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. (R000503) am 23.05.2024

Beschreibung:
Die Richtlinie 2006/112/ EG des Rates berechtigt zur Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Eintrittsentgelte. Hierzu zählen nach Anhang III, Ziffer 7 namentlich "Eintrittsberechtigung für Veranstaltungen, Theater, Zirkus, Jahrmärkte, Vergnügungsparks, Konzerte, Museen, Tierparks, Kinos und Ausstellungen sowie ähnliche kulturelle Ereignisse und Einrichtungen,..." Während alle Nachbarländer alle aufgeführten Einrichtungsarten von einem ermäßigten Steuersatz auf Eintrittsentgelte oder gar einer Steuerbefreiung profitieren lässt, werden einzig in Deutschland einzig Vergnügungsparks voll besteuert, während alle übrigen Einrichtungsarten auch hierzulande mit nur 7% oder 0% besteuert werden. Die Folge sind Investitionshemmsnisse und eine Standortgefährdung. siehe www.diefairesieben.de

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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