Regelungsvorhaben
Reform der Notfallversorgung
Angegeben von:
Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e. V. (R000295)
am
23.05.2024
Beschreibung:
Die geplante Notfallreform sollte zeitlich und inhaltlich in unmittelbarem Zusammenhang mit der
Krankenhausreform beschlossen werden. Dabei ist auf eine konsistente Einbindung der
bestehenden Notfallstufen sowie der zukünftigen Koordinierungsfunktion zu achten. Die derzeit
bestehende große Unsicherheit für die Krankenhäuser über die zukünftige Ausrichtung stellt ein
großes Risiko für die Sicherung der flächendeckenden Versorgung dar.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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