Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zulassung von Siebüberläufen u. Gärresten als zugelassene Bioabfälle

Angegeben von:
Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) (R003381) am 21.05.2024

Beschreibung:
Die bei der biologischen Behandlung anfallenden Gärprodukte und Siebüberläufe sollen unter gewissen Vorgaben als zugelassene Bioabfälle nach der Abfallverzeichnisverordnung und dem Anhang 1 der BioAbfV gekennzeichnet werden, so dass eine Weiterverarbeitung auch auf anderen Biologischen Abfallbehandlungen ermöglicht werden kann.

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (6)

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