Regelungsvorhaben

Kritik an Eckpunkten des Unterhaltsrechts

Angegeben von:
evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. (R001440) am 17.05.2024

Beschreibung:
Die eaf begrüßt die in den Eckpunkten vorgelegte Stufenlösung, kritisiert aber deutlich, eine isolierte Lösung für das asymmetrische Wechselmodell einzuführen und fordert die Sogwirkung für ein bestimmtes Betreuungsmodell zu vermeiden. Als Untergrenze für eine unterhaltsrechtlich relevante Mitbetreuung fordert die eaf mindestens 33 %, sowie eine beidseitige Barunterhaltspflicht ab 45% im symmetrischen Wechselmodell. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, sollten umgangs- und betreuungsbedingte Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht dringend besser berücksichtigt werden. Im Unterhaltsrecht hingegen ist oberste Priorität die tatsächliche Bedarfsdeckung des Kindes.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Nach oben blättern