Regelungsvorhaben

Rahmenbedingungen für die Nutzung von Abregelungsstrommengen zur Wasserstoffherstellung

Angegeben von:
Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. (R002003) am 16.05.2024

Beschreibung:
Der DWV begrüßt das in § 13k EnWG geregelte Verfahren zur Hinzuziehung zuschaltbarer Lasten. Dies ermöglicht insbesondere Elektrolyseuren in der Theorie einen günstigen Strombezug zur Herstellung von grünem Wasserstoff. In der Anwendung des § 13k muss darauf geachtet werden, dass das Zusätzlichkeitskriterium so ausgestaltet wird, dass die zu meldenden Elektrolyseure technisch auch tatsächlich ist der Lage sind, die zusätzlichen Strommengen aufzunehmen, dass dem Abtransport des produzierten Wasserstoffs nichts im Wege steht, die Anlagensicherheit nicht gefährdet wird und die Konformität mit der 37. BImSchV gewahrt wird.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9187 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/7031, 20/8165 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2405060012 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 06.05.2024 an:

      • Bundesregierung

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