Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Privilegierung von Elektrolyseuren im baurechtlichen Außenbereich

Angegeben von:
Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. (R002003) am 16.05.2024

Beschreibung:
- Privilegierung von Elektrolyseanlagen, sofern deren Leistung der weniger als 50% der installierten erneuerbaren Energieanlagen beträgt - Sollte die Elektrolyseanlage im Außenbereich nicht im räumlichen Zusammenhang zu einer erneuerbaren Energieanlage errichtet werden, ist diese bis zu einer Gesamtleistung von 5 MW als privilegiert einzustufen. - Der Gesetzgeber muss die bestehenden Beschränkungen, insbesondere in Bezug auf die Anlagengröße und den Flächenverbrauch, überarbeiten. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13091 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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