Regelungsvorhaben
Privilegierung von Elektrolyseuren im baurechtlichen Außenbereich
Angegeben von:
Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. (R002003)
am
16.05.2024
Beschreibung:
- Privilegierung von Elektrolyseanlagen, sofern deren Leistung der weniger als 50% der installierten erneuerbaren Energieanlagen beträgt
- Sollte die Elektrolyseanlage im Außenbereich nicht im räumlichen Zusammenhang zu einer erneuerbaren Energieanlage errichtet werden, ist diese bis zu einer Gesamtleistung von 5 MW als privilegiert einzustufen.
- Der Gesetzgeber muss die bestehenden Beschränkungen, insbesondere in Bezug auf die Anlagengröße und den Flächenverbrauch, überarbeiten.
Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]