Regelungsvorhaben

Änderung im EEG zur besseren Ermöglichung von Sektorenkopplung

Angegeben von:
Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. (R002003) am 16.05.2024

Beschreibung:
§ 21b Abs. 2 EEG regelt die Zuordnung der Veräußerungsformen in einer Weise, die eine gesamtsystemdienliche Sektorenkopplung verhindert. Durch die vorab vorzunehmende prozentuale Aufteilung auf die verschiedenen Veräußerungsformen ist es nicht möglich, auf Anforderungen des Netzbetreibers zu reagieren. Um hier mehr Flexibilität für den Hochlauf der Wasserstoff-Marktwirtschaft zu schaffen, ist die Änderung des § 21b Abs. 2 EEG notwendig. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/14199 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung sowie Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung (20. WP) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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