Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Anwendbarkeit der 37. BImSchV zur Nutzung von grünem Wasserstoff sicherstellen

Angegeben von:
Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. (R002003) am 16.05.2024

Beschreibung:
Novellierung der 37. BImSchV zur Steigerung der Nutzung von grünem Wasserstoff insbesondere im Raffineriesektor. Forderung eines höheren Anrechnungsfaktors für die Nutzung von grünem Wasserstoff auf die THG-Minderungsquoten und Einführung einer Mindestquote. Vollständige Bilanzierung des grünen Wasserstoffs auf frei wählbare in den Verkehr gebrachte Kraftstoffe. Schnellstmögliche Einführung eines Zertifizierungssystems zur Anwendbarkeit der Regelungen. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9844 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV) Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2409120006 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 28.08.2024 an:

      • Bundestag

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

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