Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zulassung von Hopfen als nichtökologische Zutat in verarbeiteten ökologischen Lebensmitteln

Angegeben von:
Deutscher Brauer-Bund e.V. (R000424) am 13.05.2024

Beschreibung:
Dänemark hat Anträge auf Zulassung von zwei Hopfensorten als nicht-ökologische Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs bei der EU-Kommission zur Aufnahme in Anhang V Teil B der Verordnung (EU) 2021/1165 eingereicht. Der DBB sieht mit Sorge, dass abermals ein EU-Mitgliedstaat die geltenden Ausnahmeregeln für die Verwendung von konventionell angebautem Hopfen beim Brauen von mit dem Bio-Siegel ausgelobten Bieren lockern bzw. weitgehend liberalisieren will. Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene weiterhin dafür einsetzen, dass in einem „Bio-Bier“ weiterhin nur Bio-Hopfen enthalten ist. Dies ist sowohl im Interesse der Brauereien, als auch im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2404230008 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 09.04.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

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