Regelungsvorhaben
Zulassung von Hopfen als nichtökologische Zutat in verarbeiteten ökologischen Lebensmitteln
Angegeben von:
Deutscher Brauer-Bund e.V. (R000424)
am
13.05.2024
Beschreibung:
Dänemark hat Anträge auf Zulassung von zwei Hopfensorten als nicht-ökologische Zutat landwirtschaftlichen Ursprungs bei der EU-Kommission zur Aufnahme in Anhang V Teil B der Verordnung (EU) 2021/1165 eingereicht. Der DBB sieht mit Sorge, dass abermals ein EU-Mitgliedstaat die geltenden Ausnahmeregeln für die Verwendung von konventionell angebautem Hopfen beim Brauen von mit dem Bio-Siegel ausgelobten Bieren lockern bzw. weitgehend liberalisieren will. Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene weiterhin dafür einsetzen, dass in einem „Bio-Bier“ weiterhin nur Bio-Hopfen enthalten ist. Dies ist sowohl im Interesse der Brauereien, als auch im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 09.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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