Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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TI-Finanzierungsvereinbarung für Heilmittelerbringer

Angegeben von:
Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland e.V. (BED) (R003044) am 07.05.2024

Beschreibung:
Die Verantwortung für die TI-Finanzierungsvereinbarung für Heilmittelerbringer muss den maßgeblichen Berufsverbänden obliegen. Derzeit besteht ein Vertrag zu Lasten Dritter! Der Spitzenverband der Krankenkassen GKV-SV vereinbart die relevanten Rahmenbedingungen bislang mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Das gilt insbesondere für die TI-Erstattungen, aber auch z.B. für die ambulante Leistungserbringung in Form von Hausbesuchen. Heilmittelerbringer benötigen unbedingt mobile TI-Anwendungen und damit auch entsprechende Erstattungen. Die maßgeblichen Berufsverbände auf Bundesebene im Heilmittelbereich obliegt die jeweilige Interessensvertretung von Heilmittelerbringengenden, in unserem Fall von Ergotherapierenden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9788 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9048 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz - DigiG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/4670 - Medizinbürokratismus stoppen - Behandeln statt verwalten

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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