Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Umsetzung der EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt

Angegeben von:
Stop Ecocide Deutschland (R005902) am 06.05.2024

Beschreibung:
Die EU hat direkt vor Ostern 2024 ein neues Umweltstrafrecht verabschiedet - u.a. wird darin Naturzerstörung "vergleichbar mit Ökozid" als besonders schweres Verbrechen anerkannt. Deutschland hat ALS EINZIGES LAND nicht dafür gestimmt. Umweltverbrechen generieren pro Jahr Umsätze von mehr als 200 Milliarden € - mit gravierenden Folgen für die menschliche Gesundheit und die Natur. Dem deutschen Umweltstrafrecht steht durch die Neufassung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (2008/99/EG) eine deutliche Verschärfung bevor.

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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