Regelungsvorhaben

Berücksichtigung privater Frauenhäuser bei der geplanten Regelfinanzierung des Bundes

Angegeben von:
netzwerk-m e.V. (R002298) am 02.05.2024

Beschreibung:
Private Frauenhäuser erhalten nach bisherigen Regelungen mitunter keine staatlichen Zuschüsse. 2024 soll ein Gesetzentwurf für die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Rechtsrahmens zur Finanzierung von Frauenhäusern vorgelegt werden. Hierbei sollten Frauenhäuser und Beratungsstellen, die Mitglieder oder untergeordnete Mitglieder von Wohlfahrtsverbänden sind, ohne weitere Einschränkungen als förderberechtigt gelten – insbesondere unabhängig davon, ob sie bundesweit tätig sind, ob sich der Sitz ihres Trägervereins im selben Bundesland befindet wie der Standort des Schutzhauses, ob sie auf eine bestimmte Zielgruppe spezialisiert sind, sowie ohne zusätzlich geforderte Bedarfsbestätigung der Kommune oder des Landes.

Betroffene Interessenbereiche (1)

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