Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Novellierung der EU Pauschalreiserichtlinie zukunftsorientiert gestalten

Angegeben von:
Deutscher Reiseverband e.V. (R002668) am 02.05.2024

Beschreibung:
Im Zuge der Novellierung der EU Pauschalreiserichtlinie mit Augenmaß sollen Preissteigerungen vermieden werden. Ziel sollte sein, den Anteil an Pauschalreisen perspektivisch zu erhöhen. - Keine Einbeziehung von Geschäftsreisende - Beibehaltung der Regelung im Bereich der verbundenen Reiseleistungen - Bei Click-Through-Buchungen muss die 24-Stunden-Frist erhalten bleiben - Keine gesetzliche Regelung der Anzahlungsmodalitäten - Keine Ausweitung der Informationspflichten - Keine Ausweitung der Rücktrittsgründe - Beibehaltung der aktuellen Regelung bei Reisehinweisen/Reisewarnungen - Ablehnung eines Krisenfonds - Recht auf Vergabe von obligatorischen Gutscheinen bei Großschadensereignissen - Verhinderung von Doppelabsicherung - Gleichlauf der Haftungssysteme

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 24/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2404090006 (PDF - 17 Seiten)

    Adressatenkreis:

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