Regelungsvorhaben
Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung
Angegeben von:
Aktionsbündnis Patientensicherheit (R002644)
am
29.04.2024
Beschreibung:
Das APS schlägt zudem Ausbildungsverbünde vor: Praxen und Kliniken sind aufgefordert und ver-
pflichtet, bedarfsgerechte Ausbildungsverbünde für Medizinstudierende vor und im PJ zu gründen
und ein gemeinsames Curriculum zu erstellen. Die Aufwände sind zu vergüten.
Das APS befürwortet ausdrücklich die vermehrte Integration von Lehrpraxen in die Ausbildung von
Medizinstudierenden, betont aber gleichzeitig die Berücksichtigung aller Versorgungsbereiche,
d.h. haus- und fachärztlich sowie die Notwendigkeit der angemessenen Vergütung bei entspre-
chender Qualifikation und deren erbrachten Nachweisen.
Statt „ländlicher Raum" besser flächendeckende und wohnortnahe Versorgung als
Ausdruck gleichwertiger Lebensverhältnisse und Daseinsfürsorge einfügen.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.06.2023 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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