Regelungsvorhaben
§ 45 Abs. 2 SGB VIII Ergänzung um das Angebot der Zeckenentfernung im Rahmen der Ersten Hilfe
Aktiv vom 26.04.2024 bis 06.07.2025
Angegeben von:
TechnaNova (R005631)
am
26.04.2024
Beschreibung:
Zur Senkung der Borreliose Erkrankungsrate in volkswirtschaftlicher Dimension § 45 Abs. 2 Nr. 3 wie folgt ergänzen: ...die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht erschwert werden, insbesondere das Angebot zur Zeckenentfernung im Rahmen der Ersten Hilfe gemacht wird,....
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]