- Registernummer: R005631
- Ersteintrag: 21.01.2023
- Letzte Änderung: 04.07.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 04.07.2025
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Gerichtsstraße 265185 WiesbadenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +496118907528
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E-Mail-Adressen:
- hello@zeckenentfernung.info
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,01
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Dipl. Ing. Franz-Josef Leis
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Jährlich erkranken über 300.000 gesetzlich Versicherte an Borreliose durch Zeckenstiche. Die Tendenz ist steigend, zudem gibt es eine Dunkelziffer latenter Erkrankungen und Langzeitfolgen, die die Leistungsfähigkeit insbesondere bei Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen. Durch eine frühzeitige Zeckenentfernung werden Krankenkassen zudem durch weniger langwierige, mitunter lebenslange Arztbesuche entlastet. Da sich die Technik zur Zeckenentfernung verbessert hat, sollte die schnelle Entfernung – wie vom RKI empfohlen – als Teil der Ersten Hilfe in Kitas und Schulen im IfSG verankert werden.
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IFSG-Ergänzung um die Zoonose Borreliose, § 1 IFSG Zweck des Gesetzes
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Beschreibung:
Der Schaden in volkswirtschaftlicher Dimension durch Borreliose fordert die Ergänzung des IFSG. Gemeinschaftseinrichtungen gem. § 33 IFSG sollen Zecken im Rahmen der Ersten Hilfe entfernen, sofern das Einverständnis der Eltern vorliegt.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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§ 45 Abs. 2 SGB VIII Ergänzung um das Angebot der Zeckenentfernung im Rahmen der Ersten Hilfe
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Beschreibung:
Zur Senkung der Borreliose Erkrankungsrate in volkswirtschaftlicher Dimension § 45 Abs. 2 Nr. 3 wie folgt ergänzen: ...die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung der Kinder und Jugendlichen nicht erschwert werden, insbesondere das Angebot zur Zeckenentfernung im Rahmen der Ersten Hilfe gemacht wird,....
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23