Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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IFSG-Ergänzung um die Zoonose Borreliose, § 1 IFSG Zweck des Gesetzes

Angegeben von:
TechnaNova (R005631) am 15.04.2024

Beschreibung:
Der Schaden in volkswirtschaftlicher Dimension durch Borreliose fordert die Ergänzung des IFSG. Gemeinschaftseinrichtungen gem. § 33 IFSG sollen Zecken im Rahmen der Ersten Hilfe entfernen, sofern das Einverständnis der Eltern vorliegt.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2404120003 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

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