Regelungsvorhaben
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Angegeben von:
Frauen Aktion München (R005935)
am
21.04.2024
Beschreibung:
Wahrung geschlechtsbasierter Rechte von Frauen und Mädchen, Erhaltung von Lesbenräumen. Dieses Gesetz erlaubt es Männern, sich juristisch zur Frau erklären. Hierdurch können sie jeden Raum betreten, der Frauen vorbehalten ist. Dieses Gesetz verunmöglicht Art 3 GG
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Wenn zwischen Männern und Frauen nicht mehr unterschieden werden kann, kann es keine Beseitigung von Nachteilen geben, es erhöht die Nachteile.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9049 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften 1. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu]
- Breitensport [alle RV hierzu]
- Diversitätspolitik [alle RV hierzu]
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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- Gesellschaftspolitische Entwicklungen, Frauenrechte, Gleichberechtigung