Regelungsvorhaben

Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe für Reifen und Gummi

Angegeben von:
Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (R000833) am 16.04.2024

Beschreibung:
Altreifen fallen an ganz unterschiedlichen Stellen an. Im Kfz-Gewerbe, im Reifenfachhandel, in Privathaushalten, in Speditionen, Busunternehmen, bei Kommunen, in Unternehmen mit Fuhrpark, die in ihren eigenen Werkstätten ihre Reifen wechseln und in der Industrie. Nicht alle Altreifen werden bislang entsprechend der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entsorgt bzw. verwertet. Auch sind die Mengenströme nur lückenhaft bekannt. Altreifen sollen im Falle der Übergabe an einen Entsorger grundsätzlich an einen zertifizierten/qualifizierten Entsorger übergeben werden. Eine zentrale Meldestelle für die Datenerfassung/Datendokumentation soll eingerichtet werden.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2404160002 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 28.03.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]

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