Regelungsvorhaben
Umsetzung der CRD 6 mit Blick auf Drittstaaten-Zweigstellen von internationalen Banken
Angegeben von:
Verband der Auslandsbanken in Deutschland e.V. (R002246)
am
11.04.2024
Beschreibung:
Bei der Umsetzung der CRD 6 (bislang im Entwurfsstadium) mit Bezug auf Drittstaaten-Zweigstellen möge ein Ansatz gewählt werden, der die Mindestharmonisierung der CRD 6 möglichst 1:1 umsetzt und den Regelungsinhalt des heutigen § 53c Absatz 1 Nr. 2 KWG grundsätzlich beibehält.
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]