Regelungsvorhaben
Berücksichtigung der privatwirtsch. Markt-, Meinungs- u. Sozialforsch im Forschungsbegriff d. FDG
Angegeben von:
ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e. V.. (R000245)
am
03.04.2024
Beschreibung:
Das vorgesehenen Forschungsdatengesetz (FDG) soll der Zugang zu Daten für die Wissenschaft verbessert und Rahmenbedingungen für die Weitergabe, Aufbewahrung und Sicherung gestaltet werden. Vor dem Hintergrund exponentiell anwachsendender Datenmengen und der Tatsache, dass Forschung in immer größeren und komplexeren Projekten und Forschungsverbünden stattfindet, sollen die Rahmenbedingungen für den Datenzugang, die Datenweitergabe oder auch die Datenaufbereitung bzw. Datensicherung neu gestaltet werden. Es muss sichergestellt werden, dass die privatwirtschaftlichen Markt-, Meinungs- und Sozialforschung in der Definition "Forschung" einbezogen wird und damit die gleichen Privilegien genießt, wie die akademische Forschung oder andere Forschungseinrichtungen (z.B. Frauenhofer Institute).
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
- Markt-, Meinungs-, Sozialforschung