Regelungsvorhaben
REACH-Verfahren und Beschränkungsvorschlag der EU-Kommission zur Verwendung von Blei als Bestandteil von Munition
Angegeben von:
Rheinischer Schützenbund e.V. 1872 (R006580)
am
26.03.2024
Beschreibung:
Im REACH-Verfahren und beim Beschränkungsvorschlag der EU-Kommission zur Verwendung von Blei als Bestandteil von Munition verfolgen wir das Ziel, Ausnahmeregelungen zur Nutzung von Blei im Bereich der Munition von Sportwaffen zu erreichen. Hier wird eine Anerkennung deutscher Schießstandrichtlinien als Ziel gesetzt. Zudem wird die Beibehaltung Nutzung von bleihaltiger-Schrotmunition im Bereich des Trap- und Skeet-Schießens als Ziel gesetzt und Erleichterungen bei bürokratischen Auflagen der Nutzung und des Betriebs entsprechender Schießstände.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]