Regelungsvorhaben
Konkretisierung der Rolle des BSI sowie der Warnbefugnis des BSI sowie einheitliche Cybersicherheitsanforderungen für Bundesbehörden
Angegeben von:
Kaspersky Labs GmbH (R000052)
am
22.03.2024
Beschreibung:
Das BSI soll seine Aufgaben gegenüber allen Stakeholdern auf der Grundlage wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse durchführen.
Die Warnbefugnis des BSI nach § 13 BSIG-E soll inhaltlich konkreter gefasst werden und sich auf patchbare Schwachstellen und nicht auf andere Sicherheitsrisiken beziehen. Warnungen sollen sechs Monate nach der Veröffentlichung entfernt und nicht wie bisher lediglich archiviert werden.
Für Bundesbehörden sollen einheitliche Cybersicherheitsanforderungen gelten.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung Datum des Referentenentwurfs: 23.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern (BMI) [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- EU-Binnenmarkt [alle RV hierzu]
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 27.08.2025 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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