Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Leitlinien nach Artikel 8 Abs. 4 S. 5 RICHTLINIE (EU) 2019/904

Angegeben von:
Verband der Zigarettenpapier verarbeitenden Industrie e.V. (R001286) am 15.03.2024

Beschreibung:
Nach Artikel 8 Abs. 4 S. 5 der RICHTLINIE (EU) 2019/904 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt veröffentlicht die Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten Leitlinien für die in den Absätzen 2 und 3 genannten Kosten von Reinigungsaktionen im Zusammenhang mit Abfällen. Bei der Erstellung der Leitlinien nach Artikel 8 Abs. 4 S. 5 der Einwegkunststoffrichtlinie soll durch die Bundesrepublik Deutschland sichergestellt werden, dass der Dialog zur Kostenfestlegung zwischen den beteiligten Akteuren transparent festgelegt wird, wie es Artikel 8 Abs. 4 S. 1 der vorgenannten Richtlinie bestimmt.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2403080001 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 05.03.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

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