Regelungsvorhaben

Leitlinien nach Artikel 8 Abs. 4 S. 5 RICHTLINIE (EU) 2019/904

Angegeben von:
Verband der Zigarettenpapier verarbeitenden Industrie e.V. (R001286) am 15.03.2024

Beschreibung:
Nach Artikel 8 Abs. 4 S. 5 der Richtlinie (EU) 2019/904 vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt veröffentlicht die Kommission in Abstimmung mit den Mitgliedstaaten Leitlinien für die in den Absätzen 2 und 3 genannten Kosten von Reinigungsaktionen im Zusammenhang mit Abfällen. Bei der Erstellung der Leitlinien durch die Europäische Kommission soll keine Bezugnahme auf Artikel 5.3 der WHO-FCTC erfolgen, damit der Dialog zur Kostenfestlegung zwischen den beteiligten Akteuren transparent und sachgemäß geführt werden kann, wie es Artikel 8 Abs. 4 S. 1 der vorgenannten Richtlinie bestimmt.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2403080001 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 05.03.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]

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