Regelungsvorhaben
Einbezug von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung
Angegeben von:
Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (R006560)
am
15.03.2024
Beschreibung:
AbgG (§ 20) legt fest: „Die Altersentschädigung bemißt sich nach der monatlichen Abgeordnetenentschädigung (...). Der Steigerungssatz beträgt (...) für jedes Jahr der Mitgliedschaft je 2,5 vom Hundert der Abgeordnetenentschädigung (...).“
Die heutige Abgeordnetenpension (also die beamtenrechtsanalog organisierte Altersversorgung von MdB) unterscheidet sich vom System der gesetzlichen Rentenversicherung, in welchem sich 80 Prozent der Bevölkerung befindet.
Das Regelungsvorhaben will erreichen, dass auch die Mitglieder des Deutschen Bundestages in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Die Abgeordnetentätigkeit würde dann so behandelt werden wie die Tätigkeit als Angestellter des öffentlichen Dienstes oder als Angestellter in der Privatwirtschaft mit Betriebsrentenanspruch.
- Renten- und Pensionspolitik, sowie Finanzpolitik
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Adressatenkreis:
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Versendet am 07.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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