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Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen
Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
- Registernummer: R006560
- Ersteintrag: 15.03.2024
- Letzte Änderung: 29.03.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: leer
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Tätigkeitskategorie:
Nichtregierungsorganisation (NGO)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Mannspergerstraße 2970619 StuttgartDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4971128052777
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E-Mail-Adressen:
- kontakt@srzg.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (0)
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Mitgliedschaften (1):
- Bundesverband Deutscher Stiftungen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (11):
Hochschulbildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Wahlrecht; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Allgemeine Energiepolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Klimaschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Renten- und Pensionspolitik, sowie Finanzpolitik
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) ist ein Think Tank / Do Tank an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik. Über Petitionen, Briefe, Emails und Gespräche versucht sie eine Änderung des Abgeordnetengesetzes dahingehend zu erreichen, dass auch die Mitglieder des Deutschen Bundestages in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Die Abgeordnetentätigkeit würde so behandelt werden wie die Tätigkeit als Angestellter des öffentlichen Dienstes oder als Angestellter in der Privatwirtschaft mit Betriebsrentenanspruch. Der Bund müsste als Arbeitgeber und der Abgeordnete als Beschäftigter Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Im Sommer 2021 hat sich eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten in einem gemeinsamen Vorstoß dafür ausgesprochen, den Sonderstatus der Abgeordneten bei der Altersvorsorge zu beenden. Dr. Carsten Linnemann (CDU), Ralf Kapschack (SPD), Johannes Vogel (FDP), Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) und Matthias W. Birkwald (Die Linke) schrieben: „Wir, Abgeordnete der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag, fordern den nächsten Bundestag auf, eine Reform der Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete in Angriff zu nehmen. Die aktuelle Regelung der Altersentschädigung halten wir für nicht mehr zeitgemäß, sie trifft auf wenig Verständnis und Akzeptanz in der Bevölkerung. (...)“ Im Jahr 2023, also im aktuellen Bundestag, kam es wiederum zu ähnlichen Stellungnahme (siehe Upload "Stellungnahmen...") von Dr. Tanja Machalet (SPD), Carsten Linnemann (CDU), Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) und Johannes Vogel (FDP). Die Abgeordneten selbst können mit einfacher Parlamentsmehrheit ihre Altersversorgung besser als bisher regeln. Die oben genannten Tätigkeiten der SRzG im Bereich der Interessenvertretung haben das Ziel, die MdB davon zu überzeugen, dass genau dies im öffentlichen Interesse läge.
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Einbezug von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung
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Beschreibung:
AbgG (§ 20) legt fest: „Die Altersentschädigung bemißt sich nach der monatlichen Abgeordnetenentschädigung (...). Der Steigerungssatz beträgt (...) für jedes Jahr der Mitgliedschaft je 2,5 vom Hundert der Abgeordnetenentschädigung (...).“ Die heutige Abgeordnetenpension (also die beamtenrechtsanalog organisierte Altersversorgung von MdB) unterscheidet sich vom System der gesetzlichen Rentenversicherung, in welchem sich 80 Prozent der Bevölkerung befindet. Das Regelungsvorhaben will erreichen, dass auch die Mitglieder des Deutschen Bundestages in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Die Abgeordnetentätigkeit würde dann so behandelt werden wie die Tätigkeit als Angestellter des öffentlichen Dienstes oder als Angestellter in der Privatwirtschaft mit Betriebsrentenanspruch.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Renten- und Pensionspolitik, sowie Finanzpolitik
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2403070003 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 07.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/22 bis 12/22