Regelungsvorhaben
Regelungen zur Überwachung von Heilkunde-GmbH im Bereich der Zahnmedizin
Angegeben von:
Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (R000170)
am
13.03.2024
Beschreibung:
Heilkunde-GmbHs sind zulässig, unterliegen aber keiner suffizienten Überwachung. Die unmittelbar die Heilkunde ausübenden Personen unterliegen der berufsrechuchen Aufsicht der Kammern, die Unternehmen selbst unterliegen keiner entsprechenden Überwachung.
Ebenso unterliegen Heilkunde-GmbHs - anders als alle anderen Anbieter von ambulanter und stationärer Heilkunde keinem Genehmigungsvorbehalt.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]