Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Regelungen zur Überwachung von Heilkunde-GmbH im Bereich der Zahnmedizin

Angegeben von:
Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (R000170) am 13.03.2024

Beschreibung:
Heilkunde-GmbHs sind zulässig, unterliegen aber keiner suffizienten Überwachung. Die unmittelbar die Heilkunde ausübenden Personen unterliegen der berufsrechuchen Aufsicht der Kammern, die Unternehmen selbst unterliegen keiner entsprechenden Überwachung. Ebenso unterliegen Heilkunde-GmbHs - anders als alle anderen Anbieter von ambulanter und stationärer Heilkunde keinem Genehmigungsvorbehalt.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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