Regelungsvorhaben
Regelungen zur Überwachung von Heilkunde-GmbH im Bereich der Zahnmedizin
Angegeben von:
Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (R000170)
am
13.03.2024
Beschreibung:
Heilkunde-GmbHs sind zulässig, unterliegen aber keiner suffizienten Überwachung. Die unmittelbar die Heilkunde ausübenden Personen unterliegen der berufsrechuchen Aufsicht der Kammern, die Unternehmen selbst unterliegen keiner entsprechenden Überwachung.
Ebenso unterliegen Heilkunde-GmbHs - anders als alle anderen Anbieter von ambulanter und stationärer Heilkunde keinem Genehmigungsvorbehalt.
Der BDK wirbt dafür, Regelungen zu schaffen, damit auch gewerbliche Anbieter heilkindlicher Leistungen durch Behörden oder Heilberufekammern überwacht werden können.
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]