Regelungsvorhaben

Der TA-Lärm muss eine Schallschutzverordnung hinzugefügt.

Angegeben von:
Forum Veranstaltungswirtschaft (FVAW) (R001022) am 11.03.2024

Beschreibung:
Die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA-Lärm) gilt als einziges Regelungswerk für Schallimmissionen. Auch die von Kultureinrichtungen (gefördert und nicht gefördert) und Veranstaltungen wie Sport, Festivals, Großveranstaltungen, Kleinkunst, Messen und Ausstellungen. Diese Regeklung wirkt ausschließlich verhindernd. Sie verhindert die Wiederbelebung von Innenstädten, verdrängt Kultur aus dem innerstädtischen Raum und lässt Ruhezonen entstehen, wo Menschen leben wollen. Es braucht neue Ansätze für den Umgang mit Schallimmissionen. Der erste Schritt wäre es anzuerkennen, dass Musik und Kultur kein Lärm im Sinne der TA-Lärm sind, sondern einfach Schall. Um diesen zu regeln, muss eine Schallschutzverordnung entwickelt werden.

Betroffene Interessenbereiche (10)

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