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- Registernummer: R005432
- Ersteintrag: 07.11.2022
- Letzte Änderung: 09.07.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 09.07.2026
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Spindelstraße 4149074 OsnabrückDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4917670209612
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E-Mail-Adressen:
- info@zif-frauenhaeuser.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptstadtrepräsentanz:
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Adresse
Scharnweberstraße 3112435 Berlin
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Kontaktinformationen:
- Telefonnummer: +4917670209612
- E-Mail-Adresse: info@zif-frauenhaeuser.de
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Adresse
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Mitgliedsbeiträge, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen, Öffentliche Zuwendungen, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/2540.001 bis 50.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250,90
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Esther Bierbaum
- Nadine Weber
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Gesamtzahl der Mitglieder:
96 Mitglieder am 06.07.2026, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (4):
- Deutscher Frauenrat
- Bündnis Istanbul- Konvention (BIK)
- CEDAW- Allianz
- Women against Violance Europe (WAVE)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (17):
Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Diversitätspolitik; Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Rechte von Menschen mit Behinderung; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Kriminalitätsbekämpfung; Opferschutz; Asyl und Flüchtlingsschutz; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Integration; Migration; Rechtspolitik; Strafrecht; Zivilrecht; Grundsicherung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser ist rechtlich durch den Verein "Gewalt gegen Frauen beenden e.V." mit Sitz in Osnabrück, vertreten. Die ZIF ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig, hat ein feministisches und rassismuskritisches Selbstverständnis und arbeitet parteilich für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Die ZIF finanziert sich ausschließlich durch die Mitgliedsbeiträge der in ihr organisierten Frauenhausvereine und Spenden. Die ZIF koordiniert und moderiert den politischen und den fachlich-konzeptionellen Austausch der Autonomen Frauenhäuser. Die ZIF ist die Stimme der Autonomen Frauenhäuser auf bundespolitischer Ebene und verfasst in deren Auftrag Stellungnahmen und Pressemitteilungen zu den Themen Gewalt gegen Frauen, Gewalt gegen Mädchen und Jungen und die Situation der Autonomen Frauenhäuser. Wichtige Themen der politischen Lobbyarbeit sind: Finanzierung der Frauenhäuser, Gewalt im Kontext Sorge- und Umgangsrecht, Umsetzung der Istanbul- Konvention, asylrechtliche Hürden im Gewaltschutz, Prävention und Beendigung von Gewalt.
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geplantes Gewalthilfegesetz
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Beschreibung:
- bundeseinheitliche und einzelfallunabhängige Finanzierung der Frauenhhäuser und Beratungsstellen auf gesetzlicher Grundlage - Beteiligung aller staatlichen Ebenen an der Finanzierung des Frauenunterstützungsstruktur
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Interessenbereiche:
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Opferschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411200026 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 20.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Modernisierung von Abstammungs- und Kindschaftsrecht
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Beschreibung:
Berücksichtigung von Häuslicher Gewalt in den neuen Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Opferschutz [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 03.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) und der Täterarbeit im Gewaltschutz
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Beschreibung:
Die ZIF begrüßt grundsätzlich Gesetzesänderungen zur Prävention geschlechtsspezifischer und sog. häuslicher Gewalt und von Femiziden. Durch diese nähert sich Deutschland immer weiter der Umsetzung der Istanbul-Konvention und der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt an. Jedoch hält die ZIF die eAÜ nicht für das richtige Mittel zur nachhaltigen Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und geschlechtsspezifischer Gewalt, da es alleinstehend nicht zur langfristigen Verhaltensänderung des Täters führen, die unerlässlich für die Verhinderung weiterer Gewaltausübung ist.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 771/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Opferschutz [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.O.-Tropfen
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Beschreibung:
Alle geschlechtsspezifischen Gewalttaten müssen verhindert werden – darunter fällt auch (sexualisierte) Gewalt unter Anwendung von K.O.-Tropfen als gefährliches Mittel. Alle Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt müssen eingebettet sein in eine ineinandergreifende Gesamtstrategie, die nachhaltig frauenfeindliche Geschlechterrollenbilder abbaut. Diese sind Grundlage jeder ausgeführten geschlechtsspezifischer Gewalt.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.11.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Opferschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Bundestag" [alle RV hierzu];
- Strafrecht [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (2):
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BMBFSFJ
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroZuschuss für die Jahrestagung der Autonomen Frauenhäuser inkl. öffentlichem Fachtag -
SENASGIVA Berlin
Deutsche Öffentliche Hand – LandBerlinBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroZuschuss zum Öffentlichen Fachtag der Jahrestagung der Autonomen Frauenhäuser am 11.11.2025.
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Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
160.001 bis 170.000 Euro
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Beträge über 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (2):
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JTI
Betrag: 91.990.001 bis 92.000.000 Eurozweckgebundene Spende -
Fondation CHANEL
Betrag: 20.001 bis 30.000 EuroZweckgebundene Spenden
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Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
90.001 bis 100.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25