Regelungsvorhaben
Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) und der Täterarbeit im Gewaltschutz
Angegeben von:
Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, vertreten durch Gewalt gegen Frauen beenden e.V. (R005432)
am
09.07.2026
Beschreibung:
Die ZIF begrüßt grundsätzlich Gesetzesänderungen zur Prävention geschlechtsspezifischer und sog. häuslicher Gewalt und von Femiziden. Durch diese nähert sich Deutschland immer weiter der Umsetzung der Istanbul-Konvention und der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt an. Jedoch hält die ZIF die eAÜ nicht für das richtige Mittel zur nachhaltigen Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und geschlechtsspezifischer Gewalt, da es alleinstehend nicht zur langfristigen Verhaltensänderung des Täters führen, die unerlässlich für die Verhinderung weiterer Gewaltausübung ist.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 771/25 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
- Opferschutz [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]