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- Registernummer: R004958
- Ersteintrag: 18.07.2022
- Letzte Änderung: 07.05.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 07.05.2026
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Tätigkeitskategorie:
Arbeitgeberverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
c/o FMDienste GmbH § Co.KGRichard-Wagner-Str. 12a82538 GeretsriedDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4915561527827
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E-Mail-Adressen:
- info@bhdu.de
- ch.misioch@bhdu.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/251 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Ilka Mildner
- Rüdiger Jessen
- Christian Misioch
- Annette Heuser
- Patrick Brabanski
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Gesamtzahl der Mitglieder:
78 Mitglieder am 31.12.2025, ausschließlich natürliche Personen
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Mitgliedschaften (1):
- Deutscher Hauswirtschaftsrat
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Interessen- und Vorhabenbereiche (7):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Berufliche Bildung; EU-Gesetzgebung; Pflege; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Weiterentwicklung der Geschäftsfelder haushaltsnaher Dienstleistungen, Entlastung und Betreuung Interessenvertretung gegenüber Politik und Entscheidungsträgern Unterstützung der Unternehmen, zum Beispiel bei Neugründungen Aufklärung der Verbraucher mittels Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hebung des öffentlichen Ansehens der Hauswirtschaft als qualifiziertes Ausbildungs- und Beschäftigungsfeld Einsatz für Qualifizierung in der Branche Bekämpfung der Schwarzarbeit und Schaffung neuer sozialversicherungs-pflichtiger Arbeitsverhältnisse Entwicklung und Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems für haushaltsnahe und betreuende Dienstleistungsunternehmen Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedsunternehmen Vorträge und Gesprächsrunden mit Mitgliedern aus Politik und Wirtschaft
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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
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Beschreibung:
Das Gesetz bedarf weiterer Anpassungen, z.B. die Sicherung der Qualität, die Absicherung von personenbezogenen Einzelhelfenden und die Erhöhung der finanziellen Unterstützung für pflegebedürftige Menschen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14988 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Pflege [alle RV hierzu];
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 31.10.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Abschaffung von Pflegegrad 1
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Beschreibung:
Der Pflegegrad 1 muss erhalten bleiben bzw. keine Abschaffung ohne mindestens gleichwertigen präventiven Ersatz mit gesicherter Finanzierung. Entlastungsleistungen sind Prävention zur Vermeidung eines höheren Pflegebedarfs. Pflegeberatung und niedrigschwellige Unterstützung müssen gestärkt werden, um eine Höherstufung und stationäre Unterbringung hinauszuzögern. Außerdem müssen die Entlastungsdienste entbürokratisiert werden: vereinfachte Abrechnung, digitale Nachweise, aber aicj verlässliche Refinanzierung von Qualitätsanforderungen, Förderung der Qualifizierung für Demenzbegleitung und kognitiv-aktivierende Angebote.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Pflege [alle RV hierzu];
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Pflegeversicherung reformieren und häusliche Versorgung stärken
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Beschreibung:
Das Eckpunktepapier der Bund-Länder-AG zur Pflegereform muss folgende Punkte berücksichtigen: 1. Prävention darf nicht auf Beratung verengt werden – alltagspraktische Entlastung muss als Prävention erhalten bleiben. 2. Ambulante Entlastungsdienste nach §45a SGBXI müssen als eigenständige, niedrigschwellig-professionelle Versorgungsstruktur erhalten bleiben. 3. Nachbarschaftshilfe soll gestärkt werden – aber auf einer missbrauchssicheren und qualitäts- gesicherten Grundlage. Die Reform der Pflegeversicherung kann nur dann wirksam sein, wenn sie niedrigschwellige professionelle Entlastungsdienste nach § 45a SGBXI, eine qualitätsgesicherte Nachbarschaftshilfe sowie die reale Nutzbarkeit von Entlastungsleistungen auch in Pflegegrad 1 realisiert.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Pflege [alle RV hierzu];
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.04.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Unterstützung der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung durch ambulante Entlastungsdienste nach §45a SGBXI
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Beschreibung:
Der Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungs-Uunternehmen (BHDU) e.V. fordert, folgende Maßnahmen in den Koalitionsverhandlungen zu berücksichtigen: 100 prozentige Umwandlung des Sachleistungsbetrags in Entlastungsleistungen Bundesweite Vereinheitlichung der Anerkennungskriterien Förderung eines gedeihlichen Miteinanders der am Pflegeprozess beteiligten professionellen Dienste und der Kostenträgern Pflicht zur Mitgliedschaft in einem Verband für ambulante Entlastungsdienste
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.03.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25