Regelungsvorhaben
Abschaffung von Pflegegrad 1
Angegeben von:
Bundesverband haushaltsnaher Dienstleistungs-Unternehmen e.V. (R004958)
am
07.05.2026
Beschreibung:
Der Pflegegrad 1 muss erhalten bleiben bzw. keine Abschaffung ohne mindestens gleichwertigen präventiven Ersatz mit gesicherter Finanzierung. Entlastungsleistungen sind Prävention zur Vermeidung eines höheren Pflegebedarfs. Pflegeberatung und niedrigschwellige Unterstützung müssen gestärkt werden, um eine Höherstufung und stationäre Unterbringung hinauszuzögern. Außerdem müssen die Entlastungsdienste entbürokratisiert werden: vereinfachte Abrechnung, digitale Nachweise, aber aicj verlässliche Refinanzierung von Qualitätsanforderungen, Förderung der Qualifizierung für Demenzbegleitung und kognitiv-aktivierende Angebote.
- Pflege [alle RV hierzu]
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]