- Registernummer: R004027
- Ersteintrag: 04.04.2022
- Letzte Änderung: 30.06.2026
- Letzte Jahresaktualisierung: 30.06.2026
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Tätigkeitskategorie:
Sonstiges Unternehmen
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Maximilianstraße 5380530 MünchenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +498921600
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E-Mail-Adressen:
- compliance.consal@vkb.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/251 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/250,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (6):
- Ralf Wengerter
- Marco Gottwald
- Klaus Günther Leyh
- Frank Werner
- Martin Fleischer
- Mareike Steinmann-Baptist
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Interessen- und Vorhabenbereiche (2):
Bank- und Finanzwesen; Versicherungswesen
- Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter und die Interessenvertretung im Auftrag Dritter ausschließlich selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Wir, die Consal Beteiligungsgesellschaft AG, wurden im Jahr 2000 als Zwischenholding des Konzerns Versicherungskammer gegründet. Unter unserem Finanzholding Dach sind die beiden privaten Krankenversicherer Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und Union Krankenversicherung AG sowie die Union Reiseversicherung AG zusammengefasst. Wir beobachten politische und gesetzgeberische Diskussionen zur nationalen und europäischen Finanzmarktregulierung und Regulierungstendenzen. Im Rahmen unseres Tätigkeitsbereichs suchen wir auch den politischen Austausch und bringen unsere Expertenmeinung im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung regulatorischer Rahmenbedingungen ein. Zweck unserer Interessenvertretung ist dabei insbesondere, die Sicht der Praxis zu vermitteln. Im Zuge dessen sind wir Gesprächspartner von Regierungsmitgliedern, Abgeordneten sowie Vertreterinnen und Vertretern der Ministerien oder stehen für Konsultationen zur Verfügung. Darüber hinaus erarbeiten wir in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben und übermitteln diese an die Adressatinnen und Adressaten der Interessenvertretung in Bundestag und Bundesregierung.
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Prävention auch in der privaten Krankenversicherung
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Beschreibung:
Aufwendungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten, gesundheitsorientierten Handelns (Gesundheitsförderung) sollten eindeutig zu den Leistungsaufwendungen zählen – analog den Aufwendungen z.B. für Schwangerschaft. Diese Leistungen sollen auch für den Bestand eingeführt werden können.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Bonifikation von gesundheitsbewusstem Verhalten
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Beschreibung:
Bonifikation von gesundheitsbewusstem Verhalten: Die Überschussbeteiligung gemäß § 140 Abs (1) VAG soll in der Privaten Krankenversicherung auch für die Bonifikation von gesundheitsfördernden oder anderen leistungsreduzierenden Verhaltensweisen eingesetzt werden können. Dies soll auch für den Bestand möglich sein.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Privatversicherte sollen eine KVNR unabhängig vom Vorliegen einer implantatbezogenen Maßnahme verpflichtend erhalten
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Beschreibung:
Die Krankenversichertennummer (KVNR) ist Basis für die elektronische Patientenakte (ePA); für Registermeldungen, wie Transplantateregister, Organspenderegister oder Modellvorhaben zur Genomsequenzierung für seltene onkologische Erkrankungen. In der PKV muss bisher für die KVNR die Einwilligung des Versicherten eingeholt werden. Es gibt hohe Non-Responderquoten und entsprechende Bürokratiekosten. Um alle Bestandsversicherten erreichen zu können, braucht es die zustimmungsfreie, obligatorische KVNR-Anlage analog zur GKV.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/5922 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gleiche Rechte/Rahmenbedingungen bei der Anbindung von Telematik-Infrastruktur für PKV wie GKV
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Beschreibung:
Es müssen die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Nutzung der digitalen Infrastruktur durch Privatpatienten geschaffen werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Aufwendungen für Telematik-Infrastsruktur (TI) sollen als Versicherungsleistung der PKV anerkannt werden
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Beschreibung:
Investitionen im Zusammenhang mit der TI und der zugehörigen Fachanwendungen sind tarifrechtlich nicht abgesichert. Dies bedeutet hohe Rechtsunsicherheit für die Unternehmen: Sie gehen in Vorleistung, z.B. bei der ePA-Entwicklung, ohne dass sie sicher sein können, diese Kosten tariflich auf die Versichertengemeinschaft umlegen zu können. Zur Sicherstellung einer rechtssicheren Finanzierung ist eine Verankerung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dringend erforderlich.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Stärkung des dualen Systems zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
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Beschreibung:
Das duale System aus GKV und PKV soll beibehalten und gestärkt werden, um die hohe Qualität unseres Gesundheitssystems zu erhalten und die Generationengerechtigkeit zu erhöhen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Nutzung von Gesundheitsdaten in der privaten Krankenversicherung
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Beschreibung:
Auch für die PKV soll die Befugnis für PKV zur datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken geschaffen werden, um gezielt z. B. Maßnahmen der Primärprävention anbieten zu können. Denn bei der Auswertung von Gesundheitsdaten zum Zweck von Versorgungs- und Präventionsangeboten gibt es in der PKV – im Gegensatz zur GKV – (datenschutz-) rechtliche Grenzen, die entsprechende Angebote behindern. Eine Regelung wie der für die GKV durch das GDNG geschaffene §25b SGB V fehlt in der PKV und führt dort weiterhin zu Rechtsstreitigkeiten. Nötig ist deshalb eine dem §25b SGB V entsprechende Anwendung auch für die PKV. Für die PKV müssen zudem hinreichend klare datenschutzrechtliche Verarbeitungsbefugnisse geschaffen werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Aktualisierung der Gebührenordnung für Ärzte
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Beschreibung:
Die heute verwendete GOÄ ist in die Jahre gekommen und sollte zeitnah aktualisiert werden, um den neuesten Stand der Medizin einfach und für die Patienten verständlich abrechnen zu können und insbesondere die sprechende Medizin stärker zu fördern. Das Bundesgesundheitsministerium sollte auf der Grundlage des final konsentierten Reformvorschlages von Ärzteschaft, PKV und Beihilfe zügig die Umsetzung starten.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Sicherstellung auch der künftigen Finanzierbarkeit der Pflegversicherung
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Beschreibung:
Die Finanzierung der Pflegeversicherung sollte reformiert werden, um sie demografie-fest und generationengerechter auszugestalten und damit zukünftige Generationen zu entlasten. Hierzu sollte zum einen die Eigenvorsorge gestärkt werden, zum anderen der Einstieg in die kapitalgedeckte Pflegevorsorge erfolgen. Ziekonform ist auch die Förderung der betrieblichen Pflegeversicherung.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz - PNOG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.06.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gleiche Gestaltungsrechte der PKV wie der GKV
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Beschreibung:
Damit privat Versicherte genauso wie gesetzlich Versicherte von innovativen Entwicklungen im Gesundheitswesen profitieren können, sollten Private Krankenversicherungen analoge Gestaltungsrechte erhalten wie die Gesetzliche Krankenversicherung. Dies sollte bei künftigen Gesetzesvorhaben berücksichtigt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen
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Beschreibung:
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen sollte gestärkt werden, um Effizienzpotenziale im Gesundheitswesen zu heben (z. B. Vermeidung von Doppeluntersuchungen, effizienter Mitteleinsatz)
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Interessenbereiche:
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Auftrag
Die dargestellten Auftragsverhältnisse beruhen auf (konzern-)internen Dienstleistungen sowie auf der Personenidentität von gesetzlichen Vertretern der Unternehmen des Konzerns Versicherungskammer. Die Mitarbeitenden und Vorstände der Konzernunternehmen des Konzerns Versicherungskammern üben ihre Tätigkeit teilweise konzernübergreifend oder für mehrere Konzernunternehmen z.B. in den Querschnittsfunktionen aus, damit auch die ggf. anfallende Interessenvertretungstätigkeit.
Interessenbereiche: Bank- und Finanzwesen, Versicherungswesen
Konkrete Regelungsvorhaben: Dieser Auftrag bezieht sich auf kein konkretes Regelungsvorhaben
Auftraggeber/-innen (3):
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Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/25 bis 12/25:
0 Euro
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Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/25 bis 12/25:
0 Euro
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Erhaltene Finanzmittel im letzten abgelaufenen Geschäftsjahr 01/25 bis 12/25:
0 Euro
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Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen (3):
Betraute Personen (3):
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Klaus Günther Leyh
Funktion: Mitglied des Vorstands
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Martin Fleischer
Funktion: Mitglied des Vorstands
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Frank Werner
Funktion: Mitglied des Vorstands
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Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/25 bis 12/25