Regelungsvorhaben
Bonifikation von gesundheitsbewusstem Verhalten
Angegeben von:
Consal Beteiligungsgesellschaft Aktiengesellschaft (R004027)
am
30.06.2026
Beschreibung:
Bonifikation von gesundheitsbewusstem Verhalten: Die Überschussbeteiligung gemäß § 140 Abs (1) VAG soll in der Privaten Krankenversicherung auch für die Bonifikation von gesundheitsfördernden oder anderen leistungsreduzierenden Verhaltensweisen eingesetzt werden können. Dies soll auch für den Bestand möglich sein.
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]