Regelungsvorhaben

Bonifikation von gesundheitsbewusstem Verhalten

Angegeben von:
Consal Beteiligungsgesellschaft Aktiengesellschaft (R004027) am 30.06.2026

Beschreibung:
Bonifikation von gesundheitsbewusstem Verhalten: Die Überschussbeteiligung gemäß § 140 Abs (1) VAG soll in der Privaten Krankenversicherung auch für die Bonifikation von gesundheitsfördernden oder anderen leistungsreduzierenden Verhaltensweisen eingesetzt werden können. Dies soll auch für den Bestand möglich sein.

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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