Regelungsvorhaben
Prävention auch in der privaten Krankenversicherung
Angegeben von:
Consal Beteiligungsgesellschaft Aktiengesellschaft (R004027)
am
30.06.2026
Beschreibung:
Aufwendungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten, gesundheitsorientierten Handelns (Gesundheitsförderung) sollten eindeutig zu den Leistungsaufwendungen zählen – analog den Aufwendungen z.B. für Schwangerschaft. Diese Leistungen sollen auch für den Bestand eingeführt werden können.
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]