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7 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"TPG-GewV"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (7)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Transplantationsgesetzes
Der Kreis der Organspenderinnen oder -spender und der Kreis der Organempfän-gerinnen oder -empfänger wird mit der geplanten Änderung erweitert und die Grundlagen für den Aufbau eines Programms für die Überkreuzlebendnierenspende in Deutschland unter Einbeziehung der nicht gerichteten anonymen Nierenspende werden geregelt.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) am 20.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausschluss jeglicher Missbrauchspotenziale in Richtung Organhandel Sicherung der Freiwilligkeit von Spenden
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Deutschen Urologie e. V. (BvDU) am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BPI fordert zur Änderung des Transplantationsgesetzes präzise Differenzierungen zwischen interventionellen und nicht-interventionellen Lebendspenden. Es wird eine klarere Definition der Aufklärungspflichten gefordert, insbesondere hinsichtlich Zweck und Umfang der Eingriffe. Zudem sollen die Anforderungen an die Anwesenheit von Ärzten während der Aufklärung bei Herztransplantationen und Gewebeentnahmen angeglichen werden, um formale Diskrepanzen zu vermeiden. Die vorgeschlagenen Anpassungen zielen darauf ab, die Rechts- und Umsetzungssicherheit in der Transplantationsmedizin zu erhöhen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 16.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für eine Spezifizierung der Qualifizierungsanforderungen für die psychische Evaluation und Betreuung von Patient*innen vor und nach Organtransplantation im Gesetz.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 25.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen -
BT-Drs. 20/13252
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende und weitere Änderungen
-
BR-Drs. 378/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 19.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 03.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 23.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.07.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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14.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (12):
- BGA-NachfG [alle SG hierzu]
- BKRG [alle SG hierzu]
- TPG-GewV [alle SG hierzu]
- TFG [alle SG hierzu]
- TabakerzG [alle SG hierzu]
- IfSG [alle SG hierzu]
- BeratungsG [alle SG hierzu]
- KonvBehSchG [alle SG hierzu]
- AlkopopStG [alle SG hierzu]
- AlkopopStV [alle SG hierzu]
- SGB 5 [alle SG hierzu]
- KCanG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben: