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7 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 "« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (7)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV unterstützt eine gesetzliche Regelung, die gemeinnützigen Organisationen erlaubt, sich gelegentlich zu tagespolitischen Themen zu äußern, um dadurch die Rechtssicherheit für diese Organisationen zu erhöhen. Der DAV begrüßt die geplante Abschaffung der Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 der AO und die damit verbundenen Änderungen bezüglich der steuerlichen Rücklagenbildung nach § 62 AO. Diese Maßnahmen sollen zu einer erheblichen Vereinfachung der Verwaltung führen, ohne die Grundprinzipien der Gemeinnützigkeit zu gefährden. Der DAV spricht sich ausdrücklich gegen die Einführung neuer Mitteilungspflichten für innerstaatliche Gestaltungen aus.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von AO, ErbStG und EStG im Rahmen des zweiten Jahressteuergesetzes 2024
Modifizierung der geplanten Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungsmodelle; Digitalisierung der Erbfallmeldungen nach § 33 ErbStG; Adressierung eines zusätzlichen Regelungsbedarfs hinsichtlich einer Todesfallmeldung vom BZSt an die Kreditinstitute (EStG)
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Bewusstsein der Einigung im Koalitionsvertrag regen wir an, die administrativen Belastungen im Zusammenhang mit den bestehenden und zukünftigen Meldepflichten für die Steuerpflichtigen so gering wie möglich zu halten und von der Einführung der Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen abzusehen. Energetische Sanierungen sollten aus dem Anwendungsbereich der anschaffungsnahen und nachträglichen Herstellungskosten ausgenommen werden und gleichzeitig sollte ein entsprechendes Aktivierungswahlrecht in der Handelsbilanz eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 16.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenenwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024: Anpassung AO, ErbStG, EStG
Modifizierung der geplanten Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungsmodelle; Digitalisierung der Erbfallmeldungen nach § 33 ErbStG; Adressierung eines zusätzlichen Regelungsbedarfs hinsichtlich einer Todesfallmeldung vom BZSt an die Kreditinstitute
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 25.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von AO, ErbStG und EStG im Rahmen des zweiten Jahressteuergesetzes 2024
Modifizierung der geplanten Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungsmodelle; Digitalisierung der Erbfallmeldungen nach § 33 ErbStG; Adressierung eines zusätzlichen Regelungsbedarfs hinsichtlich einer Todesfallmeldung vom BZSt an die Kreditinstitute (EStG)
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 18.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von AO, ErbStG und EStG im Rahmen des zweiten Jahressteuergesetzes 2024
Modifizierung der geplanten Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungsmodelle; Digitalisierung der Erbfallmeldungen nach § 33 ErbStG; Adressierung eines zusätzlichen Regelungsbedarfs hinsichtlich einer Todesfallmeldung vom BZSt an die Kreditinstitute (EStG).
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 18.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines 2. Jahressteuergesetzes 2024, 2. Jahressteuergesetz 2024 JStG 2024 II
Zwar unterstützt das IDW ausdrücklich das Ziel des Gesetzgebers, Maßnahmen zu ergreifen, um eine missbräuchliche Schädigung des Staates im Rahmen von Steuergestaltungen zu verhindern. Gleichwohl hält das IDW die Maßnahme der Erweiterung der Mitteilungspflicht auch auf innerstaatliche Steuergestaltungen für nicht zielführend. Die Einführung einer solchen Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen steht nach Ansicht des IDW dem politisch geäußerten Willen zum Bürokratieabbau und der Verbesserung der Standortbedingungen entgegen. Das IDW regt daher an, die Einführung der Mitteilungspflicht innerstaatlicher Steuergestaltungen zu überdenken. Sollte diese dennoch aus politischen Gründen gewünscht sein, sollten die Regelungen so unbürokratisch wie möglich ausgestaltet sein.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 23.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024 II)
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Zu Regelungsvorhaben: