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Eine Stellungnahme/ein Gutachten (SG) zur Suche nach »"Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMLEH beabsichtigt eine Änderung des nationalen GAP-Strategieplans für 2026, und dazu eine Anpassung der Durchführungsvorschriften zur Konditionalität umzusetzen. Davon betroffen sind die Vorschriften für Standards zur Erhaltung von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ), dabei insbesondere auch die Vorgaben zur Mindestbodenbedeckung in den sensibelsten Zeiten (GLÖZ 6). Ziel ist es, mit der Schwarzbrache eine Option im Rahmen einer integrierten Bekämpfungsstrategie zu schaffen, um der weiteren Ausbreitung der Schilf-Glasflügelzikade sowie der durch sie übertragenen Krankheitserreger entgegenzuwirken. Die UNIKA steht hinter der Zielsetzung des BMLEH. Jeder Landwirt muss unbürokratischen die Möglichkeit zur Umsetzung der Schwarzbrache bekommen.

    • Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMLEH): Dritte Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
      • 16.09.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

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