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6 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"AbfAEV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (6)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Mitführungspflicht nach § 13 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) erlaubt die Mitführung elektronischer Kopien des Entsorgungsfachbetriebezertifikats (z.B. auf Notebooks, Tablets). Dies entlastete Unternehmen von der zuvor erforderlichen jährlichen Verteilung unzähliger Papierkopien mit bis zu 250 Seiten Umfang auf den LKW. Selbst bei elektronisch erfolgter Anzeige des „Sammeln und Beförderns“ müssen aber gemäß § 13 (1) AbfAEV bußgeldbewehrt dennoch Papierausdrucke/ Papierkopien der behördlich bestätigten Anzeige nach § 53 KrWG bzw. Erlaubnis nach § 54 KrWG auf den LKW mitgeführt werden. Es soll generell die elektronische Mitführung erforderlicher Dokumente als Dateien auf den LKW ermöglicht werden.

    • Bereitgestellt von: Entsorgergemeinschaft der Deutschen Entsorgungswirtschaft (EdDE) e.V. am 11.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 36/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen und zur Änderung der Anzeige- und Erlaubnisverordnung
    • Adressatenkreis:
      • 11.02.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Mantelverordnungs-Entwurf: AbfAEV Neu wurden mit dem ..., ...und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) als Artikel 4 in den ..., ... weiteren Änderung der AbfAEV sinnvoll und überfällig..., ...in der aktuell gültigen AbfAEV endlich die Mitführung..., ...offizi-ell gestattet (vgl. §13 AbfAEV (1)), was wir sehr begrüßen..., ...Beförderns“ gemäß § 13 (1) AbfAEV immer noch ein Papierausdruck..., ...54 KrWG (sh. § 13 (2) AbfAEV). Werden diese Nachweise..., ...Notebook, Tablet, …) in der AbfAEV ergänzt bzw. ersetzt werden..., ...Ergänzung des §13 Abs 1 und 2 AbfAEV um die Passage: „Sammler...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Mantelverordnungs-Entwurf: AbfAEV Neu wurden mit dem Kabinettsbeschluss..., ... Erlaubnisverord-nung (AbfAEV) als Artikel 4 in den ..., ... weiteren Änderung der AbfAEV sinnvoll und überfällig..., ...in der aktuell gültigen AbfAEV endlich die Mitführung..., ...offiziell gestattet (vgl. §13 AbfAEV (1)), was wir sehr begrüßen..., ...Beförderns“ gemäß § 13 (1) AbfAEV immer noch ein Papierausdruck..., ...§54 KrWG (sh. § 13 (2) AbfAEV). Werden diese Nachweise..., ...Notebook, Tablet, …) in der AbfAEV ergänzt bzw. ersetzt werden..., ...Ergänzung des §13 Abs 1 und 2 AbfAEV um die Passage: „Sammler...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Mantelverordnungs-Entwurf: AbfAEV Neu wurden mit dem ..., ...und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) als Artikel 4 in den ..., ... weiteren Änderung der AbfAEV sinnvoll und überfällig..., ...in der aktuell gültigen AbfAEV endlich die Mitführung..., ...offizi-ell gestattet (vgl. §13 AbfAEV (1)), was wir sehr begrüßen..., ...Beförderns“ gemäß § 13 (1) AbfAEV immer noch ein Papierausdruck..., ...54 KrWG (sh. § 13 (2) AbfAEV). Werden diese Nachweise..., ...Notebook, Tablet, …) in der AbfAEV ergänzt bzw. ersetzt werden..., ...Ergänzung des §13 Abs 1 und 2 AbfAEV um die Passage: „Sammler...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Erfordernis einer BImSchG-Genehmigung und der mit ihrer Erlangung verbundene Aufwand senkt die Akzeptanz, sich an der Entsorgung solcher Abfälle zu beteiligen und gefährdet das Ziel der Erhöhung der Sammelquoten. Die Privilegierungen betreffend die Beförderung rücknahmepflichtiger gefährlicher Abfälle sollte sich auch im Recht der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen wiederfinden, wenn sich Unternehmen des Logistikgewerbes an der Sammlung und Beförderung und damit an dem unvermeidbaren Umschlag dieser Abfälle in ihren Anlagen beteiligen sollen. Aus diesem Grund soll Anhang 1 der 4. BImSchV ergänzt werden.

    • Bereitgestellt von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 29.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13377 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Änderung der Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe
    • Adressatenkreis:
      • 11.12.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Satz 1 ElektroG, § 12 (1) AbfAEV, für Altbatterien vgl...., ...Satz 1 BattG, § 12 (1) AbfAEV, für Altöl gemäß AltölV vgl. § 12 (1) Nr. 3 AbfAEV, für Chemika-lien gemäß..., ...ChemKlimaschutzV vgl. § 12 (1) Nr. 3 AbfAEV, für HKW ge-mäß HKWAbfV vgl. § 12 (1) Nr. 3 AbfAEV, für Verpackungen gemäß..., ...VerpackG vgl. § 12 (1) Nr. 3 AbfAEV, für Altfahrzeuge gemäß..., ...AltfahrzeugV vgl. § 12 (1) Nr. 3 AbfAEV; für die freiwil-lige ..., ...KrWG vgl. § 12 (1) Nr. 2 AbfAEV. DSLV Bundesverband Spedition..., ...ElektroG und 12 (1) Nr. 2 AbfAEV be-treffend die Beförderung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Makler von Abfällen (AbfAEV) anzuzeigen. Eine Ausnahme..., ...Dies wird nach § 7 Abs. 9 AbfAEV vermutet, wenn der Transport..., ...Ausnahmevorschrift nach § 7 Abs. 9 AbfAEV bezüglich der Anzeige ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Praktische Probleme der Abfallerzeuger, Abfälle, z.B. bei Bau- und Ausbaumaßnahmen im Bestand (Sanierung, Renovierung), getrennt zu erfassen und zu halten, werden durch eine Ausweitung der Berichtspflichten weder gelöst noch vermieden; z.B. praxisferne Ermittlung von Jahreswerten nach § 3/ 3a. Die vorgesehene bzw. ausgeweitete Einbindung von Sachverständigen, insbesondere für die (notwendigerweise) nachträgliche Betrachtung einer Abfallerfassung auf Baustellen, sehen wir kritisch. Betroffene Unternehmen sollten weder regelmäßig (kostenpflichtige) externe Beratung in Anspruch nehmen müssen noch sollte ihre Dokumentation gem. § 3 (3) S. 5 von Sachverständigen überprüft werden müssen.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13950 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
    • Adressatenkreis:
      • 22.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... der Anzeigen nach der AbfAEV genannt: Bei der Bearbeitung...
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