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8 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (8)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Änderung des Transfusionsgesetzes vom 11. Mai 2023 soll der Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blutspende ermöglicht werden. Pharma Deutschland begrüßt den Einsatz dieser Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende, um dadurch die Durchführung von Spendeterminen und die Versorgung mit Blut und Plasma in Deutschland weiterhin sicherzustellen. Es ist besonders wichtig, Erstspender in das telemedizinische Verfahren einzubeziehen, um die Versorgungssicherheit in Deutschland mit Blut und Plasmaprodukten zu gewährleisten und zugleich eine umfassende Datenbasis für die Bewertung der telemedizinischen Verfahren zu schaffen.

    • Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 04.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende (Telemedizin-BlutspendeV
    • Adressatenkreis:
      • 10.07.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende..., ...Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Einsatz der Telemedizin bei der Blutspende ist laut TFG seit 2023 zulässig. Die Richtlinie Hämotherapie verhindert aber die Umsetzung, weil sie eine Arzt-Anwesenheit bei der Venenpunktion voraussetzt.Telemedizin wird bereits intensiv im Rettungswesen und im ärztl. Bereitschaftsdienst eingesetzt. Sie wird bei der Blutspende in vielen Ländern praktiziert. Das Alter der Spende-Ärzte erfordert zwingend die Option der Telemedizin zur Sicherung der Blutversorgung.Venenpunktion durch nicht-ärztliches Personal ist zulässig und in vielen Bereichen Realität.Die meisten Fragen bei der Blutspende können mit einem Arzt telemedizinisch problemlos gelöst werden. Spende-Zwischenfälle treten äußerst selten auf und können durch medizinisch qualifiziertes, nicht-ärztliches Personal kontrolliert werden.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 23.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Einsatz der Telemedizin bei der Blutspende ist laut TFG seit 2023 zulässig. Die Richtlinie Hämotherapie verhindert aber die Umsetzung, weil sie eine Arzt-Anwesenheit bei der Venenpunktion voraussetzt.Telemedizin wird bereits intensiv im Rettungswesen und im ärztl. Bereitschaftsdienst eingesetzt. Sie wird bei der Blutspende in vielen Ländern praktiziert. Das Alter der Spende-Ärzte erfordert zwingend die Option der Telemedizin zur Sicherung der Blutversorgung.Venenpunktion durch nicht-ärztliches Personal ist zulässig und in vielen Bereichen Realität.Die meisten Fragen bei der Blutspende können mit einem Arzt telemedizinisch problemlos gelöst werden. Spende-Zwischenfälle treten äußerst selten auf und können durch medizinisch qualifiziertes, nicht-ärztliches Personal kontrolliert werden.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 23.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende
    • Adressatenkreis:
      • 15.01.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BÄK hat Regelungen für den Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blutspende im Jahr 2023 in Abstimmung mit Bundesoberbehörden und BMG sowie nach Anhörung der Fachkreise in die Richtlinien Hämotherapie aufgenommen. Eine Blutspende völlig ohne physische Präsenz einer Ärztin oder eines Arztes lehnt die BÄK ab, da keine entsprechenden wissenschaftlichen Daten oder Erfahrungen vorliegen. Dies wäre mit Blick auf die Sicherheit der Menschen, die sich für eine altruistische Blutspende einem iatrogenen Risiko aussetzen, nicht vertretbar. Die Versorgung der Bevölkerung mit Blut und Blutprodukten ist im gegenwärtigen Regelungsrahmen sichergestellt. Daher bedarf es der geplanten Verordnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

    • Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende (Telemedizin-BlutspendeV)
    • Adressatenkreis:
      • 10.07.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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