Stellungnahmen/Gutachten
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3 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"VergStatVO"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (3)
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Zu Regelungsvorhaben:
Konkretisierungen im Vergabebeschleunigungsgesetz/GWB
VITAKO setzt sich insbesondere für eine Klarstellung und die Auflösung von Rechtsunsicherheiten im Bereich der Rechtsfragen zu „Ausnahmen bei öffentlich-öffentlicher Zusammenarbeit“ im §108 GWB ein. Ziel ist eine gelingende und effiziente Verwaltungsdigitalisierung. Gerade das Prinzip der arbeitsteiligen Organisation innerhalb des föderalen Bundesstaats und eine problemlose Nachnutzung von EfA-Leistungen für die Umsetzung des OZG beruhen auf der Notwendigkeit einer effizienten Vergabe im öffentlichen Sektor. Vor diesem Hintergrund begrüßt VITAKO in einer eigenen Stellungnahme im Großen und Ganzen den vorliegenden Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz, insbesondere mit Blick auf geplante Änderungen in §108 GWB und fordert an einigen Stellen Nachbesserung und Präzisierung.
- Bereitgestellt von: Vitako Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. V. am 12.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG) -
BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...werden (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 VergStatVO), um auch hier Entlastung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Vergaberechtstransformation sollte fünf Ansprüche erfüllen Transparenz des Vergabeprozesses und seiner Entscheidungen Digitalisierung der Vergabeprozesse Monitoring der Vergabeprozesse Legislative Rahmenbedingungen für nachhaltige Beschaffung Qualifizierte Mitarbeiter*innen
- Bereitgestellt von: "Aktiv für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung" am 14.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) verpflichtet öffentliche..., ...Mit der Anpassung der VergStatVO im März 2020 ist insbesondere...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (sog. Vergabebeschleunigungsgesetz)
Das Handwerk erkennt die Bemühungen der Bundesregierung an, den mit der öffentlichen Auftragsvergabe verbundenen bürokratischen Aufwand sowohl für die Auftragnehmer als auch für die Auftraggeber zu reduzieren. Sehr zu begrüßen ist das Bekenntnis der Bundesregierung zum grundsätzlichen Erhalt des Primats der Fach- und Teillosvergabe. Die befristete und konditionierte Ausnahme vom Losgrundsatz für großvolumige Beschaffungsvorhaben, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden, ist im Falle besonderer Dringlichkeit bestimmter Investitionen und des begrenzten Zeitrahmens zur Verausgabung des Sondervermögens nachvollziehbar. Weitergehende Aufweichungen des Losgrundsatzes sind kategorisch abzulehnen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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28.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben: