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3 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (3)
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Zu Regelungsvorhaben:
Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung
Änderungen bei TSE und E-Rechnungen
- Bereitgestellt von: Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. am 17.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsichere und praxistaugliche Ausgestaltung der Anforderungen an die ordnungsmäßige Kassenführung
In der Verordnungsbegründung zu § 4 Sätze 1 und 4 KassenSichV sollte klargestellt werden, dass die exportierten Daten der jeweiligen Schnittstelle zum Zeitpunkt der Aufzeichnung der Daten entsprechen müssen. Die Neuregelung des § 6 Satz 2 Nr. 3 KassenSichV sollte auch zur Anwendung kommen, wenn die E-Rechnung durch ein nachgelagertes System und nicht durch das Kassensystem erstellt wird. Die Daten nach § 6 Satz 1 KassenSichV sollten in unstrukturierter Form in ein Freitextfeld einer E-Rechnung aufgenommen werden können, die ausschließlich aus einem strukturierten Datensatz besteht. Es bedarf dringend einer Klärung, wie mit Rundungsdifferenzen zwischen dem Kassenbeleg und der E-Rechnung zu verfahren ist, um Rechtsunsicherheiten zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anwenderfreundliche Überarbeitung der Kassensicherungsverordnung schaffen
Der DStV bittet zu beachten, dass (1) die im Zuge des Regelungsvorhabens verwendeten neuen Begriffe und punktuellen Korrekturen keine neuen Rechtsunsicherheiten eröffnen, (2) erneut hohe Implementierungskosten infolge der vorgesehenen Anpassungen auf Seiten der Unternehmen vermieden werden und (3) ggf. zeitliche Hürden – auch mit Blick auf die ab 2025 erforderlichen Neuzertifizierungen – angemessen Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 12.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: