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17 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"383/25"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (17)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...werden sollen (BR-Drs. 383/25 (Beschluss), S. 21). Entsprechend..., ...eingebrachten Initiative (BR-Drs. 383/25 (Beschluss), S. 21) zur...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das bisherigen Netzanschlussverfahren nach KraftNAV, das seinerzeit nur für wenige Netzanschlüsse pro Jahr vorgesehen war, ist für die zahlreichen Netzanschlussanfragen z.B. von Großbatteriespeichern, die die ÜNB seit 2024 erreichen, nicht mehr geeignet. Ziel des Regelungsvorhabens ist daher eine Neuordnung des Netzanschlussverfahrens im Strom-Übertragungsnetz, beispielsweise durch Klarstellung in der KraftNAV sowie die Implementierung eines alternativen Netzanschlussverfahrens, dass eine Differenzierung oder Priorisierung von Projekten innerhalb einer Kategorie nach Projektreife erlaubt.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 19.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...werden sollen (BR-Drs. 383/25 (Beschluss), S. 21). Entsprechend..., ...eingebrachten Initiative (BR-Drs. 383/25 (Beschluss), S. 21) zur...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...werden sollen (BR-Drs. 383/25 (Beschluss), S. 21). Entsprechend..., ...eingebrachten Initiative (BR-Drs. 383/25 (Beschluss), S. 21) zur...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...werden sollen (BR-Drs. 383/25 (Beschluss), S. 21). Entsprechend..., ...eingebrachten Initiative (BR-Drs. 383/25 (Beschluss), S. 21) zur...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...werden sollen (BR-Drs. 383/25 (Beschluss), S. 21). Entsprechend..., ...eingebrachten Initiative (BR-Drs. 383/25 (Beschluss), S. 21) zur...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das IDW hat sich an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages gewandt und vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13.05.2025 (Az. EnVR 83/20) auf den akuten Handlungsbedarf im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hingewiesen. Zudem schlägt das IDW gezielte Anpassungen vor, um zumindest kleine Entlastungen kurzfristig zu erreichen. Diese betreffen die Berichtspflichten der Abschlussprüfer (§ 6b Abs. 5 EnWG) sowie Erleichterungen für geschlossene Verteilernetzbetreiber im Hinblick auf § 264 Abs. 3 und § 264b HGB (§ 6b Abs. 8 EnWG).

    • Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 30.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...unterbreitet (vgl. BR-Drs. 383/25 (Beschluss), S. 17 ff....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.

    • Bereitgestellt von: Bernd Westphal am 22.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Bernd Westphal
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.

    • Bereitgestellt von: Teorino OÜ am 04.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine marktgerechte und marktwirtschaftliche Ausgestaltung der Preisobergrenzen, die einen Interessenausgleich zwischen wettbewerblichen Messtellenbetreibern, Eigentümern und Mietern sicherstellt.

    • Bereitgestellt von: Volkmar Vogel am 22.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Volkmar Vogel
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Änderung im § 6 MessbG sollen Preisobergrenzen für wettbewerbliche Messstellenbetreiber für die Sparte Strom eingeführt werden. Dies widerspricht dem Zweck der Einführung von Preisobergrenzen. Denn diese ergeben bei Monopolstrukturen Sinn. Dies liegt aber vorliegend nicht vor.

    • Bereitgestellt von: Techem am 18.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BVES setzt sich für den Erhalt oder die Anpassung gesetzlicher Regelungen ein, die das Netzanschlussverfahren für Speicher betreffen, inbs.: - vollständig digitalisierte Anschlussverfahren, - Vorgaben für Bearbeitungsfristen für Netzanschlussbegehren, - ein für Flexibilität (und nicht Erzeuger oder Verbraucher) optimiertes Netzanschlussverfahren - sowie den Erhalt der Privilegien der KraftNAV soweit und so lange kein anderes gesetzlich gesichertes Netzanschlussverfahren für Speicher besteht, dass hinreichende Planungs- und Investitionssicherheit bietet - einen Rabatt von bis zu 100% bei Abschluss einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung auf den Baukostenzuschuss

    • Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BVES setzt sich für den Erhalt oder die Anpassung gesetzlicher Regelungen ein, die das Netzanschlussverfahren für Speicher betreffen, inbs.: - vollständig digitalisierte Anschlussverfahren, - Vorgaben für Bearbeitungsfristen für Netzanschlussbegehren, - ein für Flexibilität (und nicht Erzeuger oder Verbraucher) optimiertes Netzanschlussverfahren - sowie den Erhalt der Privilegien der KraftNAV soweit und so lange kein anderes gesetzlich gesichertes Netzanschlussverfahren für Speicher besteht, dass hinreichende Planungs- und Investitionssicherheit bietet - einen Rabatt von bis zu 100% bei Abschluss einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung auf den Baukostenzuschuss

    • Bereitgestellt von: BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. am 25.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Netze BW setzt sich im Rahmen der Energierechtsnovelle für eine praktikable netzdienliche, technisch umsetzbare und kundenorientierte Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen ein. Hierzu zählt eine Anpassung der Rollout-Zeitpläne für Steuerungseinrichtungen, die Sicherstellung des Bestandsschutzes für bestehende Steuerungstechnik bei Anlagen sowie die Klärung offener Fragen zur Steuerung am Netzanschlusspunkt.

    • Bereitgestellt von: Netze BW GmbH am 03.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 383/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 07.08.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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