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14 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"TFG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (14)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BÄK hat Regelungen für den Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blutspende im Jahr 2023 in Abstimmung mit Bundesoberbehörden und BMG sowie nach Anhörung der Fachkreise in die Richtlinien Hämotherapie aufgenommen. Eine Blutspende völlig ohne physische Präsenz einer Ärztin oder eines Arztes lehnt die BÄK ab, da keine entsprechenden wissenschaftlichen Daten oder Erfahrungen vorliegen. Dies wäre mit Blick auf die Sicherheit der Menschen, die sich für eine altruistische Blutspende einem iatrogenen Risiko aussetzen, nicht vertretbar. Die Versorgung der Bevölkerung mit Blut und Blutprodukten ist im gegenwärtigen Regelungsrahmen sichergestellt. Daher bedarf es der geplanten Verordnung zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

    • Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende (Telemedizin-BlutspendeV)
    • Adressatenkreis:
      • 10.07.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Transfusionsgesetzes (TFG) vom 11. Mai 2023 (BGBl..., ...Paul-Ehrlich-Institut gemäß §§ 12a und 18 TFG den „allgemein anerkannten..., ...Arbeitskreises Blut gemäß § 24 TFG in eine nächste Überarbeitung..., ...Stellungnahme des gemäß § 24 TFG zur Beratung der zuständigen..., ...Blutentnahme darf gemäß § 7 Abs. 2 TFG nur durch einen Arzt oder..., ...in erster Linie dient das TFG gemäß seinem § 1 der „sichere..., ...Verordnungsermächtigung nach § 12 TFG ist im Zuge der parlamentarischen..., ...sog. „Gewebegesetz“ in das TFG aufgenommen worden und ..., ...Verordnungsermächtigung nach § 12 TFG war die Überlegung, unter..., ...dem Zweiten Abschnitt des TFG durch den Verordnungsgeber..., ...begründet werden.“2 Gemäß § 12 TFG ist Voraussetzung für die..., ... Richtlinien gemäß § 12a TFG betroffen sind. 2. Stellungnahme..., ...§ 12 Transfusionsgesetz (TFG) und der Richtlinienkompetenz nach § 12a TFG, Transfus Med Hemother ..., ...des Transfusionsgesetzes (TFG) vom 11. Mai 2023 (BGBl..., ... auf die gemäß § 12 S. 1 TFG erforderliche Zustimmung..., ...entbehrlich; sie entspricht § 12a TFG i. V. m. § 1 TFG und wird..., ...4 RefE entsprechen §§ 11 TFG und § 20 AMWHV; sie werden..., ...Arbeitskreises Blut gemäß § 24 TFG abzuwarten, um auf dieser...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Einsatz der Telemedizin bei der Blutspende ist laut TFG seit 2023 zulässig. Die Richtlinie Hämotherapie verhindert aber die Umsetzung, weil sie eine Arzt-Anwesenheit bei der Venenpunktion voraussetzt.Telemedizin wird bereits intensiv im Rettungswesen und im ärztl. Bereitschaftsdienst eingesetzt. Sie wird bei der Blutspende in vielen Ländern praktiziert. Das Alter der Spende-Ärzte erfordert zwingend die Option der Telemedizin zur Sicherung der Blutversorgung.Venenpunktion durch nicht-ärztliches Personal ist zulässig und in vielen Bereichen Realität.Die meisten Fragen bei der Blutspende können mit einem Arzt telemedizinisch problemlos gelöst werden. Spende-Zwischenfälle treten äußerst selten auf und können durch medizinisch qualifiziertes, nicht-ärztliches Personal kontrolliert werden.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 23.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende
    • Adressatenkreis:
      • 15.01.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Transfusionsgesetz seit 2023 zulässig (TFG § 4, 5 und 7). Die Intention..., ... zulässig (§28 SGB V, §7 TFG, Anlage 24 BMV-Ä) und in..., ...Betreuung der Spender (§3 TFG) unser oberstes Ziel. Die..., ...Erfreulicherweise hat die Novelle des TFG im Mai 2023 klar festgehalten..., ...Verfahren ist zulässig“ (TFG § 4, 5 und 7). Leider wurde...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rechtslage § 10 Satz 2 TFG erlaubt die Gewährung einer..., ...Medizinrecht, 4. Aufl. 2022, TFG § 10 Rn. 6). Das OVG..., ... vereinbar mit § 10 S. 2 TFG an. Unter Berücksichtigung..., ...Flankiert wird § 10 S. 2 TFG von der Regelung des § ..., ...orientiert sein, wie in § 10 S. 2 TFG vorgesehen; diese bleibt..., ...Gesetzgeber schon 2005 mit der 1. TFG-Novelle im Blick. Danach...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Einsatz der Telemedizin bei der Blutspende ist laut TFG seit 2023 zulässig. Die Richtlinie Hämotherapie verhindert aber die Umsetzung, weil sie eine Arzt-Anwesenheit bei der Venenpunktion voraussetzt.Telemedizin wird bereits intensiv im Rettungswesen und im ärztl. Bereitschaftsdienst eingesetzt. Sie wird bei der Blutspende in vielen Ländern praktiziert. Das Alter der Spende-Ärzte erfordert zwingend die Option der Telemedizin zur Sicherung der Blutversorgung.Venenpunktion durch nicht-ärztliches Personal ist zulässig und in vielen Bereichen Realität.Die meisten Fragen bei der Blutspende können mit einem Arzt telemedizinisch problemlos gelöst werden. Spende-Zwischenfälle treten äußerst selten auf und können durch medizinisch qualifiziertes, nicht-ärztliches Personal kontrolliert werden.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 23.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Verordnung zum Einsatz telemedizinischer Verfahren bei der Blut- und Plasmaspende
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... der Blutspende ist laut TFG seit 2023 zulässig. Die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...„Spendeeinrichtung“ nach TFG sich nun in das „SoHO-System..., ...Nr. 3 und § 7 Abs. 2 S. 2 TFG. (4) Ziel dieser Regelung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...iii. Transfusionsgesetz (TFG) Auch im Rahmen des TFG..., ... aufzuklären, § 6 Abs. 2 TFG. Diese Re-gelungen ist ..., ...dürfen zudem gem. § 11 Abs. 2 TFG personenbezogene Daten ..., ...erforderlich ist, § 11 Abs. 2 TFG und Einrichtungen der Krankenversorgung..., ...Personen gem. § 14 Abs. 6 TFG nur verarbeiten, soweit...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...iii. Transfusionsgesetz (TFG) Auch im Rahmen des TFG..., ... aufzuklären, § 6 Abs. 2 TFG. Diese Re-gelungen ist ..., ...dürfen zudem gem. § 11 Abs. 2 TFG personenbezogene Daten ..., ...erforderlich ist, § 11 Abs. 2 TFG und Einrichtungen der Krankenversorgung..., ...Personen gem. § 14 Abs. 6 TFG nur verarbeiten, soweit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Dem mofair e. V. ist die Sicherstellung einer diskriminierungsfreien, offenen und fairen Wettbewerbsumgebung im Bereich des Schienenpersonenverkehrs wichtig. Weiterhin wichtig ist die Wahrung und idealerweise der noch weitere Ausbau der Transparenz in diesem Bereich. Nur durch die Schaffung und Sicherstellung eines Level-playing-fields in wettbewerblicher Hinsicht ist die Erbringung von attraktiven und für Fahrgäste wie das Klima gewinnbringenden Leistungen im Bereich des Schienenpersonenverkehrs (Nah- wie Fernverkehr) nachhaltig und sinnvoll möglich. Essenziell ist also mindestens die Bewahrung des status quo, besser noch die Weiterentwicklung des Gesetzes zur Stärkung eines fairen Wettbewerbs.

    • Bereitgestellt von: mofair e. V. am 15.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auch im Zusammenhang mit TFG Transfracht. Laut DVZ ..., ...Verkauf von Anteilen an TFG Transfracht, und das bereits..., ... sucht Anteilseigner für TFG Transfracht. 6 Destatis...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach Verabschiedung der EU-Verordnung 2024/1938 über Qualitäts- und Sicherheits- und Versorgungsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprung (SoHO) wird die Verordnung am 7. August 2027 in Kraft treten und muss zu diesem Zweck in nationales Recht überführt werden. Die Implementierung dieser Verordnung wird die Regulatorik der Blutspende und Versorgung mit Blutprodukten in Deutschland fundamental verändern.

    • Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 23.02.2026
    • Adressatenkreis:
      • 22.01.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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